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Resolution für Stuttgart 21
CDU, SPD, Freie Wähler und FDP fordern grünes Licht vom DB-Aufsichtsrat
Die Mehrheit des Stuttgarter Gemeinderats appelliert an den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG: Grünes Licht für die Fortführung von Stuttgart 21 geben!
Die Gemeinderatsfraktionen von CDU, SPD, Freien Wählern und FDP die zusammen 38 der 60 Mitglieder des Stuttgarter Gemeinderats stellen, haben die unzulänglichen Kostenschätzungen der Vergangenheit und die eventuellen Mehrkosten mit einer gewissen Irritation zur Kenntnis genommen. Trotzdem stehen sie nach wie vor zu dem Projekt Stuttgart 21.
Stuttgart 21 bedeutet nach Auffassung der Mehrheit im Stuttgarter Gemeinderat nicht nur den dringend notwendigen Ausbau des Eisenbahnknotens Stuttgart und verbesserte Fernverbindungen, sondern eine erhebliche Verbesserung im Regionalverkehr. Mit Stuttgart 21 wird die topographiebedingte Nordlastigkeit des Verkehrsknotens Stuttgart beendet und der Raum südlich von Stuttgart effizient an die Stadt, den Filderraum und den Flughafen angebunden. Vor allem aber bedeutet Stuttgart 21, dass inmitten der Stadt auf dem jetzigen Gleisfeld 100 Hektar Fläche frei werden, die Platz für Arbeiten und vor allem Wohnraum für 24.000 Menschen schaffen. Außerdem bietet Stuttgart 21 eine einmalige städtebauliche Chance für unsere Stadt, die bisherige Durchtrennung der Innenstadt durch die Gleise zu überwinden und in ökologischer, energetischer und sozialer Hinsicht Beispielhaftes zu realisieren.
Es gibt für die Gemeinderatsfraktionen von CDU, SPD, Freien Wählern und FDP trotz neuer Zahlen, was die Kosten anbelangt, keinen sachlichen Grund, das Projekt weiter zu verzögern oder gar zu verhindern. Beim Kostenvergleich mit einer Alternative müssten die Ausstiegskosten ja mitberücksichtigt werden. Deshalb fordern CDU, SPD, Freie Wähler und FDP im Stuttgarter Gemeinderat gemeinsam die Deutsche Bahn AG auf, am einvernehmlich festgelegten Ziel und Zeitplan festzuhalten.
CDU, SPD, Freie Wähler und FDP im Stuttgarter Gemeinderat fordern die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG auf, im Sinne des am 2. April 2007 geschlossenen Finanzierungsvertrages sowie der am 9. Dezember 2009 nochmal aktualisierten Vertragsmodalitäten das Projekt Stuttgart 21 planmäßig umzusetzen und zeitgleich damit, wie vertraglich vereinbart, die Neubaustrecke Stuttgart – Ulm zu realisieren.



