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Stuttgarter CDU begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu Stuttgart 21

Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt die Haltung der CDU zum Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21. „Wir haben immer gesagt, dass das Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig ist", erklärt der neue CDU-Fraktionsvorsitzende Fred Stradinger. „Grüne und SÖS haben dagegen den Menschen Sand in die Augen gestreut und die Stadt zum Rechtsbruch aufgefordert. Diese Strategie ist mit dem Urteil endgültig entlarvt worden."

Die CDU in Stuttgart wird - gestärkt durch das Urteil - weiterhin aus Überzeugung für das Projekt Stuttgart 21 eintreten. „S 21 ist das Beste für Stuttgart. Gerade in wirtschaftlich schwieriger Zeit und vielen, vielen bedrohten Arbeitsplätzen ist es gut, wenn in Stuttgart Milliarden in die Bahninfrastruktur investiert werden", so der CDU-Kreisvorsitzende Michael Föll. „Und ich bin froh, dass eine Schnellbahntrasse durch das dicht besiedelte Neckartal vermieden wird. Stattdessen bekommen wir eine stadtverträgliche Tunnellösung vom Hauptbahnhof auf die Fildern."

„Die Botschaft der Kommunalwahlen vom 7. Juni haben wir gleichwohl verstanden", stellt Fred Stradinger klar. Die neue CDU-Fraktion werde sich daher dafür engagieren, dass die Bürgerinnen und Bürger in die Planungen für die weitere Stadtentwicklung intensiv eingebunden werden und eigene Vorschläge entwickeln können. „Wir werden diese Vorstellungen sehr ernst nehmen, weil wir neue und lebendige Stadtquartiere wollen. Und wir wollen, dass mit diesen Gestaltungsmöglichkeiten wieder ein größerer Konsens in unserer Stadt entsteht."