Unser Ministerpräsident
 
Neues von der Kanzlerin
 
Das neue CDU-TV
 
Ja zu Stuttgart21!
 
Jetzt Mitglied werden!
 

CDU-Kreisverband Stuttgart und CDU-Fraktion


Mit Befriedigung hat die CDU Stuttgart das Urteil des VGH Mannheim zur
Kenntnis genommen, dass Stadtrat Roland Schmid keine falschen Angaben
gemacht hat, die zur Auszahlung von erhöhtem Sitzungsgeld führten.

Der VGH stellt allerdings auch fest, dass die Landeshauptstadt Stuttgart und
Roland Schmid gemeinsam langjährig eine falsche (freilich nicht unplausible
und durch Rechts-Kommentierung vertretene) Rechtsauffassung vertreten
haben, die den Bezug des erhöhten Sitzungsgelds erbrachte. Die Stadt hat mit
Zustimmung der CDU die Konsequenz bereits gezogen und die Entschädigungs-
satzung verändert.

Die CDU Stuttgart ist froh, dass der Rechtsstreit zwischen der Landeshauptstadt
und Stadtrat Roland Schmid auf Anregung des VGH mit einem Vergleich ein
Ende gefunden hat.


_____________________________________
Für Rückfragen erreichen Sie die Pressesprecherin der CDU Stuttgart,
Frau Stefanie Schorn, unter Telefon 0177 / 6150226