

Der VGH stellt allerdings auch fest, dass die Landeshauptstadt Stuttgart und
Roland Schmid gemeinsam langjährig eine falsche (freilich nicht unplausible
und durch Rechts-Kommentierung vertretene) Rechtsauffassung vertreten
haben, die den Bezug des erhöhten Sitzungsgelds erbrachte. Die Stadt hat mit
Zustimmung der CDU die Konsequenz bereits gezogen und die Entschädigungs-
satzung verändert.
Die CDU Stuttgart ist froh, dass der Rechtsstreit zwischen der Landeshauptstadt
und Stadtrat Roland Schmid auf Anregung des VGH mit einem Vergleich ein
Ende gefunden hat.
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Für Rückfragen erreichen Sie die Pressesprecherin der CDU Stuttgart,
Frau Stefanie Schorn, unter Telefon 0177 / 6150226